Kündigungsfristen der Grund- & Zusatzversicherung
Bei den Kündigungsfristen gibt es einiges zu beachten!
Es gibt ordentliche und ausserodentliche Kündigungsfristen. Die ausserordentlichen Kündigungsfristen sind jeweils an eine Bedingung geknüpft. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Grundversicherung (KVG) und der Zusatzversicherung (VVG). Schauen Sie sich das Video an. Hier erkläre ich Ihnen ganz einfach die einzelnen Kündigungsfristen.
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Ordentliche Kündigungsfrist
Was?
Frist
Kündigungsdatum
Vertragsende
KVG
3 Monate
30.09.
31.12.
VVG
3 Monate **
30.09. **
31.12.
** Falls nicht anders vertraglich vereinbart
Ausserordentliche Kündigungsfrist
Was?
Frist
Kündigungsdatum
Vertragsende
Bedingung
KVG
3 Monate
31.03.
30.06.
NUR Franchise 300 UND Krankenkassenwechsel
KVG
1 Monat
vor Erhöhung
nach Erhöhung
Wenn die Prämie unter dem Jahr erhöht wird, darf die Krankenkasse innerhalb eines Monats gekündigt werden
auch unter dem Jahr.
KVG
1 Monat
30.11.
31.12.
Nach Erhöhung der Prämie auf Nächstjahresbeginn
VVG
1 Monat
30.11.
31.12.
Erhöhung der Tarife auf Nächstjahresbeginn auch wenn ein
Mehrjahresvertrag besteht.
Bemerkungen zu den Kündigungsfristen
Kontrollieren Sie bitte Ihre Verträge vor einer Kündigung. Es gibt Krankenkasse, welche mehr als 3 Monate Kündigungsfrist haben in der Zusatzversicherung (VVG). Das kommt da heraus, weil die Krankenkasse mit Ihnen einen Vertrag abschliesst, welcher dem Vertrags-Versicherungs-Gesetz VVG unterliegt. Dies betrifft nur die Zusatzversicherungen.
Die Grundversicherung ist bei JEDER Krankenkasse genau die Selbe. Jede MUSS Sie in die Grundversicherung aufnehmen unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.